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Untreue durch Aufsichtsratsmitglieder
Anmerkungen zu
In seinem Urteil vom , 12 Os 39/18d, hat der OGH Klarstellungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen Mitglieder des Aufsichtsrats in welcher Täterschaftsform Täter einer Untreue sein können, und ist dabei im Wesentlichen der bisher in der Literatur vertretenen Ansicht gefolgt.
1. Sachverhalt
Die Geschäftsführerin der HA-GmbH (kurz HA) wandte sich nach Eingang einer Rechnung über 1,25 Mio € bei der HC-AG (kurz HC) mit einem Schreiben an die beiden Angeklagten „in deren Funktion als Aufsichtsräte der HA“ und ersuchte sie, einem – für die Bezahlung dieser Rechnung notwendigen – (weiteren) Liquidationszuschuss an die HC über 1,25 Mio € zuzustimmen. Dieses Schreiben wurde mit einem „OK“ und den Unterschriften der beiden angeklagten Aufsichtsräte an die HA retourniert, wobei den beiden Angeklagten klar war, „dass eine Rückzahlung durch die HC niemals erfolgen [...] und der Betrag somit unwiederbringlich aus der HA abfließen würde“, was „mit ihrer schriftlichen Zustimmung als Aufsichtsratsorgane der HA abgesegnet“ wurde.
2. Rechtliche Beurteilung
Das Erstgericht erachtete die Genehmigung des Liquiditätszuschusses an die HC durch die beiden Angeklagten „als Aufsichtsräte auf Ebene der HA“ ...