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ZWF 3, Mai 2016, Seite 138

Geltendmachung von Repräsentationsaufwendungen als betrieblicher Aufwand

ZWF 2016/23

Rainer Brandl und Roman Leitner

§ 33 Abs 1 FinStrG

Bei einer aufrechten Steuerberatung stelle sich die Frage, wie es zur steuerlichen Geltendmachung von steuerlich nicht absetzbaren Repräsentationsaufwendungen beim Mandanten kommen kann, wenn der Sachverhalt der Betriebsprüferin sofort aufgefallen ist. Insoweit bestehe auch ein Anfangsverdacht gegen die Mitarbeiter der befassten Steuerberatungskanzlei, vorsätzlich zur Einkommensteuerhinterziehung des Mandanten beigetragen zu haben, wenn feststeht, dass die abgabenrechtliche Würdigung der fraglichen Belege und die Entscheidung, diese ins steuerliche Rechenwerk des Mandanten aufzunehmen, den Mitarbeitern der Steuerberatungskanzlei übertragen waren.

Anmerkung

Zur gegenständlichen Problematik siehe die Ausführungen von Winkler in diesem Heft (Winkler, Fallbesprechung: [Mit]Verschulden steuerlicher Vertreter? ZWF 2016, 139.)

Rainer Brandl / Roman Leitner

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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