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Gerichtliche Zuständigkeit bei mehrfachem Wohnsitzwechsel
Anmerkungen zu
Der OGH hatte über einen Beschluss des OLG Linz zu entscheiden, in dem ausgesprochen wurde, dass eine Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge für das Erreichen der Wertgrenze für die gerichtliche Zuständigkeit dann nicht zu erfolgen hätte, wenn der Angeklagte aufgrund mehrerer Wohnsitzwechsel im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Finanzämter Einkommensteuer hinterzogen hat.
1. Die Entscheidung des OGH
Der Beschluss des OLG Linz verletzt § 53 FinStrG. Laut OGH spricht § 53 FinStrG mit der „örtlichen und sachlichen Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde“ die gesetzliche Kompetenz (§ 58 Abs 1 FinStrG) an, wobei sich dies einerseits aus der Verwendung des Konjunktivs „fielen“ und andererseits aus dem Begriffsverständnis des FinStrG, das zwischen (konkreter) „Zuständigkeit zur Ahndung“ und (abstrakter) „Zuständigkeit“ unterscheidet, ergibt. „Von einem Übergang der gesetzlichen Zuständigkeit im Sinn des § 6 erster Satz AVOG 2010 sind auch solche Abgaben umfasst, für die der Abgabenanspruch noch während der Zuständigkeit einer anderen Abgabenbehörde entstanden ist, und zwar selbst dann, wenn sie bereits rechtskräftig bescheidmäßig festgesetzt worden sind. Da die abgabenbehördliche Kompetenz grundsätzlich die finanzstrafbehördli...