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Sachverständigenbeweis; Bestellung; Vorschlag
Riffel, Die Sachverständigen-Vorschlagsmöglichkeit des Beschuldigten nach § 126 Abs 5 StPO idF StPRÄG 2014, RZ 2016, 26
Nach längerer Diskussion wurde die Sachverständigenbestellung im Ermittlungsverfahren neu geregelt. Diese Regelung warf unter Strafrechtspraktikern die Frage auf, wie mit solchen Bestellungsvorschlägen umzugehen ist und ob der Beschuldigte nunmehr ein durchsetzbares Recht haben könnte, dass eine bestimmte Person als Sachverständiger beizuziehen ist. Der Autor vertritt die Meinung, dass es sich hier um eine Vorschlagsmöglichkeit im engsten Wortsinn handelt, aus der für die Strafverfolgungsorgane keine „Entsprechungspflicht“ entstehen kann. „Umsonst“ ist diese Bestimmung dennoch nicht, denn ein danach erstatteter Vorschlag bewirkt nach der vertretenen Auffassung eine antizipative Zustimmung des Beschuldigten zu einer bestimmten Person des Sachverständigen für das ganze Strafverfahren (mit einigen wenigen Einschränkungen).