Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 46 Abschlußzahlungen
Zu § 46:
1) Abs. 1 Z 2 wurde durch das 1. StabilitätsG 2012, BGBl. I 22/2012, eingefügt, und steht im Zusammenhang mit der ab geltenden Ausweitung der Steuerpflicht privater Grundstückstransaktionen.
2) Der vorletzte Satz in Abs. 1 wurde durch das BudgetbegleitG 2011, BGBl. I 111/2010, aufgehoben. Siehe Erläuterungen zu § 41 Abs. 1 Z 9.