Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 42 Steuererklärungspflicht
Zu § 42:
1) Zu § 42 Abs. 1 Z 3 (Steuerreformgesetz 2009 – StRefG 2009, BGBl. I 26/2009), ab Veranlagung 2009:
Aus dem neuen Tarif und dem damit verbundenen Anstieg der Steuerfreigrenzen ergeben sich höhere Einkommensgrenzen für die Steuererklärungspflicht.
Zur sog. „Nachbescheidkontrolle“ siehe Fellner, Ende der Rechtskraft von Abgabenbescheiden? SWK 29/2011, S 973; Fischerlehner, VwGH: Nachbescheidkontrolle ist doch zulässig, UFSjournal 2011, 341; Zorn, Die Nachbescheidkontrolle des Finanzamtes, SWK 26/2011, S 909.
Siehe weiters: Wanke, Vorsorgevollmacht auch Spezialvollmacht für FinanzOnline, UFSjournal 2013, 186; Weninger, Über den Umgang mit den FinanzOnline-Kennungen, SWK 33/2010, S 996.
2) Zu § 42 Abs. 1 Z 4 (BudgetbegleitG 2011, BGBl. I 111/2010): Durch den Entfall des § 37 Abs. 8 ist eine Anpassung des Verweises erforderlich.
3) Zu § 42 Abs. 1 Z 5:
Z 5 wurde durch das 1. StabilitätsG 2012, BGBl. I 22/2012, eingefügt, und steht im Zusammenhang mit der ab geltenden Ausweitung der Steuerpflicht privater Grundstückstransaktionen.
4) Zu § 42 Abs. 2, § 63, § 70, § 102 Abs. 1, 3 und 4 (Abgabenänderungsgesetz 2004, BGBl. I 180/2004):
Im Hinblick auf die...