Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 40 Erstattung von Absetzbeträgen in der Veranlagung
Zu § 40 (Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I 52/2009):
1) Nach der bisherigen Fassung des § 40 war für die Erstattung von Absetzbeträgen (Negativsteuer, § 33 Abs. 8) ein gesondertes Verfahren vorgesehen, wenn es mangels Einkommens zu keiner Einkommensteuerveranlagung kommt. Wenn es hingegen zu einer Einkommensteuerveranlagung kam, erfolgte die Erstattung der Absetzbeträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie soll die Erstattung von Absetzbeträgen stets – somit auch in Fällen, in denen kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird – im Rahmen einer Veranlagung erfolgen. Dadurch kann auf ein eigenes Verfahren und Formular verzichtet werden. Für den Steuerpflichtigen führt die Änderung lediglich dazu, dass anstelle des bisher zu verwendenden Formulars (Formular E 5) ein Formular zur Einkommensteuerveranlagung zu verwenden ist.
Entfall der Wortfolge „bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1)“ durch Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 111/2010 (siehe § 33 Abs. 4 Z 1).