Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 35 Behinderte
Zu § 35:
1) Auch im Falle einer psychischen Behinderung können die Voraussetzungen für die Gewährung eines Freibetrages oder für den Nachweis erhöhter Aufwendungen vorliegen.
2) Zu § 35 Abs. 1 und § 124b Z 182 (Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 111/2010): erstmals anzuwenden bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2011
Steuerpflichtige ohne Kinder, die bisher Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag hatten, sollen auch weiterhin behinderungsbedingte Mehraufwendungen des (Ehe)Partners als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend machen können. Voraussetzung ist allerdings, dass der (Ehe)Partner Einkünfte von nicht mehr als 6.000 Euro jährlich erzielt. Diese Einkunftsgrenze entspricht dem für den Alleinverdienerabsetzbetrag maßgebenden Grenzbetrag, somit sind auch die in § 33 Abs. 4 Z 1 genannten steuerfreien Einkünfte sowie weiters endbesteuerungsfähige Kapitalerträge einzubeziehen.
Die einheitliche Einkunftsgrenze von 6.000 Euro beim Ehepartner gilt sowohl für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben, als auch für jene Personen, die keinen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag haben, somit nunmehr auch für kinderl...