Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 31 Spekulationsgeschäfte
Zu § 31:
1) Siehe auch Erläuterungen zu § 30 (1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I 22/2012).
Nach der Neuregelung der Veräußerung privater Grundstücke in § 30 und der steuerlichen Behandlung des Kapitalvermögens in den § 27 f., verbleibt vom bisherigen Spekulationstatbestand nur mehr ein Restbestand. Dieser erfasst nur mehr solche Wirtschaftsgüter, die keine Grundstücke und kein Kapitalvermögen im Sinne des § 27 darstellen. Praktisch bedeutsam ist die Regelung daher primär bei Edelmetallen und Kunstgegenständen. Für diese Wirtschaftsgüter soll die bisherige steuerliche Behandlung unverändert beibehalten werden. Allerdings erfolgt die Regelung nunmehr in § 31.
Siehe auch: Posch, Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden KG, UFSjournal 2012, 22; Prodinger, Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Anteils an einer grundstücksverwaltenden PersG, SWK 12/2012, 613; Vaishor, Steuerpflicht der entgeltlichen Ablöse von Fruchtgenussrechten an Liegenschaften? SWK 12/2012, 605.