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ZWF 3, Mai 2016, Seite 113

Unschuldsvermutung; Widerruf der bedingten Strafnachsicht

ZWF 2016/18

Art 6 Abs 2 MRK; §§ 8, 494a, 495 StPO

; RIS-Justiz RS0130530

Das Recht auf Achtung der Unschuldsvermutung wird verletzt, wenn der Widerruf einer bedingten Strafnachsicht damit begründet wird, dass das Gericht Gewissheit darüber erlangt hat, dass der Verurteilte eine neue strafbare Handlung während der Probezeit begangen hat, noch bevor dieser hiefür rechtskräftig verurteilt worden ist.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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