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Kohler/Gebhart/Lenneis

Das Einkommensteuergesetz

Kommentar | Mit den gesetzlichen Änderungen und Erläuterungen und Anmerkungen

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2062-6

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Dokumentvorschau
Kohler/Gebhart/Lenneis - Das Einkommensteuergesetz

§ 102 Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger

Zu § 102:

1) Abs. 1 normiert aus systematischen Gründen alle Tatbestände, die zu einer Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger führen können. Z 3 räumt bestimmten beschränkt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Veranlagung zu stellen.

2) Abgabenänderungsgesetz 2004, BGBl. I 180/2004, siehe Anm. zu § 43 Abs. 2.

3) § 102 Abs. 1 Z 3 wurde durch das EU-Abgabenänderungsgesetz neu gefasst.

Sämtliche „normalen“ tarifversteuerten Lohnbezüge der beschränkt Steuerpflichtigen sind unter Steueranrechnung in die Veranlagung miteinzubeziehen; die Veranlagung erfasst nicht nur aus öffentlichen Kassen stammende Bezüge.

Auch bei einer beantragten Veranlagung in den Fällen des § 102 Abs. 1 Z 3 gilt die Antragsfrist von fünf Jahren.

4) Zu § 98 Abs. 1 Z 7, Abs. 4, § 102 Abs. 1 und § 124b Z 215 und 217 (1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I 22/2012): Siehe Erläuterungen zu § 98 Abs. 1 Z 7.

5) Zu § 102 Abs. 2 Z 2 (Strukturanpassungsgesetz 2006, BGBl. I 100/2006):

Die Bestimmung steht mit der durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 um einen dritten Teilstrich erweiterten Fassung des ersten Satzes des § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 im Zusammenhang. Sie stellt klar, dass der Verlusta...

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