Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 96 Abfuhr der Kapitalertragsteuer
Zu § 96:
1)Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 111/2010:
Die Regelungen über die Abfuhr der Kapitalertragsteuer sollen inhaltlich nicht geändert werden; die geplanten Änderungen betreffen lediglich den Wegfall der echten stillen Gesellschaft aus dem KESt-System sowie die Einfügung einer Regelung betreffend die Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen sowie die Einkünften aus Derivaten.
So soll künftig die Z 1 die Regelungen für Einkünfte aus der Überlassung von Kapital enthalten; die lit. a übernimmt die bislang für Dividenden, Ausschüttungen aus GmbH-Anteilen usw. sowie für Zuwendungen von Privatstiftungen geltenden Regelungen, wobei Verweise auf Einkünfte aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter entfallen können. Die lit. b soll künftig die bislang in der Z 2 enthaltenen Regelungen für Zinsen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten enthalten. In lit. c soll die bislang für Einkünfte aus Forderungswertpapieren geltende Regelung übernommen und auf sämtliche übrigen kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital ausgedehnt werden.
Für kapitalertragsteuerpflichtige Einkünfte aus realisierten ...