Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 94 Ausnahmen von der Abzugspflicht
Zu § 94:
1)Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 111/2010:
§ 94 soll wie bisher die Befreiungen von der KESt-Abzugspflicht enthalten. Dabei soll der Befreiungskatalog an sich unverändert bleiben. Inhaltliche Änderungen ergeben sich lediglich in folgenden Bereichen:
Die Voraussetzungen für die in Z 2 enthaltene KESt-Befreiung für Dividenden und sonstigen Ausschüttungen von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften soll an die Voraussetzungen des § 94a, der künftig entfallen kann, angepasst werden, d.h. die Befreiung soll künftig schon ab einem Beteiligungsausmaß von 10% und auch bei mittelbaren Beteiligungen (d.h. Beteiligungen über eine Personengesellschaft) zustehen. Da die Voraussetzungen der Z 2 künftig vereinheitlicht werden, kann weiters an dieser Stelle auch die bislang in § 94a enthaltene KESt-Befreiung für Dividenden und andere Ausschüttungen, die EU/EWR-Körperschaften zugehen, übernommen werden. Ergänzend dazu bleiben die schon bislang bestehenden Ausnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen und Steuerhinterziehung weiter bestehen. Dabei werden bestimmte Fälle angeführt, in denen der Kapitalertragsteuerabzug dennoch vorzunehmen ist (mit ei...