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ASoK 6, Juni 2014, Seite 219

Das Fachkräftestipendium

Eine neue Förderung

Andreas Gerhartl

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz (SRÄG) 2013 wurde – neben der Reform der Bildungskarenz und der Einführung der Bildungsteilzeit – unter anderem auch die gesetzliche Grundlage für das Fachkräftestipendium als neue Förderart des AMS geschaffen. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, das lebensbegleitende Lernen auch in dualer Berufsausbildung besser zu verankern, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie auch die individuellen Förderungen betrifft. Der folgende Beitrag stellt diese neue Förderart unter Berücksichtigung der dazu erlassenen AMS-Richtlinie unter Berücksichtigung der per vorgenommenen Änderungen vor.

1. Einführung des Fachkräftestipendiums

Durch § 34b AMSG wurde mit dem Fachkräftestipendium seit Juli 2013 ein neues AMS-Förderungsinstrument eingeführt, das karenzierten Arbeitnehmern und Beschäftigungslosen, die über eine Qualifikation unter dem Fachhochschulniveau verfügen, die Deckung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung in einem Mangelberuf sichert. Dadurch soll der spezifische Bedarf an Fachkräften in österreichischen Unternehmen abgedeckt werden und Personen, die in der Vergangenheit Ausbildungen begonnen haben, die Chance eröffnet werden, fehlende Qualifikationen (...

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