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Zulässiger Inhalt von Sozialplänen für Beamte in ausgegliederten Betrieben
Auch Beamte in aus dem Bundesdienst ausgegliederten Unternehmen können vom Geltungsbereich einer Sozialplanbetriebsvereinbarung erfasst sein
Die gegenständliche Abhandlung beschäftigt sich mit der Rechtsfrage, inwieweit Sozialpläne in aus dem Bundesdienst ausgegliederten Unternehmen auch für Beamte Anwendung finden können und welche Arten von Sozialplanleistungen dieser Personengruppe zugesagt werden können.
1. Einleitung
Ausgangspunkt dieser Abhandlung ist ein gem. § 97 Abs. 1 Z 4 i. V. m. § 109 Abs. 3 ArbVG abgeschlossener Sozialplan eines ausgegliederten Unternehmens, in welchem – verkürzt dargestellt – nachfolgende Leistungen für Beamte vorgesehen sind:
Bezahlung einer Überbrückungsleistung für Beamte, die einen Antrag auf Karenzierung gem. § 75 BDG stellen, wobei zeitgleich die Erklärung, die Versetzung in den Ruhestand gem. § 15 BDG zum frühestmöglichen Zeitpunkt bewirken zu wollen, abgegeben wird;
Bezahlung einer Sozialplanleistung in Form einer freiwilligen Zahlung, wenn der Beamte seinen Austritt aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erklärt;
Möglichkeit der Teilnahme an der Arbeitsstiftung, wenn der Beamte seinen Austritt aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erklärt;
Leistung einer einmaligen Geldaushilfe i. S. d. § 23 GehG, wenn der Beamte gem. § 14 BDG in Ruhestand versetzt wird und ein sozialer Härtefall vorliegt.
Im Folg...