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Staatstrojaner 2.0 – Präventive Massenüberwachung mit KI-Unterstützung?
Ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet hat insbesondere in der Datenschutz-Community und unter Journalisten für massives Aufsehen gesorgt. Vordergründig widmet sich die Kommission in ihrem Entwurf dem Thema der Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Kommt es tatsächlich zur Anwendung der vorgeschlagenen Regelungen, führt dies aber potenziell zu präventiver Massenüberwachung mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz (KI). Gewissermaßen als Kollateralschaden könnte durch die Verordnung auch die effektive Verschlüsselung von Kommunikation de facto verboten werden – mit entsprechenden Auswirkungen auch auf Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren.
1. Datenauswertung von Strafverfolgungsbehörden im Überblick
Die Auswertung der digitalen Kommunikation ist zwischenzeitlich das wohl wichtigste Werkzeug der Strafverfolgungsbehörden, um Verdachtsmomente aufzuklären. Trotz diverser Forderungen, die diesbezüglich nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften über die Sicherstellung von Gegenständen auch und quasi uneingeschränkt auf digitale Daten anzuwenden, richten sich Gewinnung und Auswertung nach wie vor nach den § 109 ff StPO. Zu bestimmten Zwecken (zB zur B...