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Auswirkungen der Veränderung des Beschäftigungsausmaßes auf den Urlaubsanspruch
Konsequenzen der EuGH-Judikatur für Österreich
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Folgen der EuGH-Judikatur zum Urlaubsanspruch bei Änderung des Beschäftigungsausmaßes und zeigt auf, wie eine gemeinschaftsrechtskonforme Lösung in Österreich aussehen könnte.
1. Einleitung
Der EuGH hat mit seinen Urteilen in der Rs. Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols und in der Rs. Brandes, in denen er bei einem Wechsel von einer Voll- auf eine Teilzeitbeschäftigung die Reduzierung des in der Vollzeitphase erworbenen Urlaubs für die Teilzeitphase als gemeinschaftsrechtswidrig ablehnte, das österreichische Urlaubsrecht durcheinandergewirbelt. In Österreich ist es seit Jahrzehnten üblich, dass der Urlaubsanspruch immer dem aktuellen Beschäftigungsausmaß angepasst wird. Hat ein Arbeitnehmer noch einen Resturlaub von z. B. einer Woche aus der Vollzeitphase mit 40 Stunden, so wird daraus – nach bisherigem Verständnis in Österreich – bei einem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung mit z. B. mit 20 Stunden pro Woche eine Woche Urlaub mit 20 Stunden. Da der EuGH dies in den oben angeführten Urteilen ausdrücklich als Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung gewertet hat,...