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Erneuerungsantrag; Normanfechtung
§ 363a StPO; Art 89 Abs 2 B-VG
Kaplans, Subjektives Recht auf Normanfechtung, JBl 2016, 812
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des , in der ein subjektives Recht auf Normanfechtung durch die Strafgerichte verneint wird. Die Änderung der Rsp begründet der OGH mit der Einführung des Parteiantrags auf Normenkontrolle gem Art 139 Abs 1 Z 4 und Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG: Ein subjektives Recht auf Normanfechtung durch die Strafgerichte widerspreche dem Willen des Gesetzgebers.