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Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016; Kronzeugenregelung
§§ 25a, 59 Abs 3, 198, 209a, 209b StPO; § 30a EU-JZG
Pilnacek, Zweites Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2016 vom Parlament verabschiedet – Kronzeugenregelung neu, ÖJZ 2017, 1
Der Beitrag informiert über die Änderungen durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 (StPRÄG II 2016) und beschäftigt sich vertiefend mit der neuen Kronzeugenregelung. Dabei wird zwischen der Straftat des Kronzeugen und der aufzuklärenden Tat unterschieden. Es muss sich sowohl bei der Kronzeugentat als auch bei der Aufklärungstat um eine Straftat einer gewissen Schwere handeln. Zudem wird die Freiwilligkeit als zentrale Voraussetzung beschrieben und der Rechtsanspruch des Kronzeugen näher erläutert.