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ZWF 6, November 2016, Seite 281

Liechtenstein – Rechtshilfe nach Österreich dargestellt anhand der Beschlagnahme und Ausfolgung von Unterlagen

Heinz J. Frommelt und Roger Quaderer

In einem Vorgängerartikel wurde der Weg Liechtensteins bis zur Ausweitung der (kleinen) Rechtshilfe auf fiskalische Strafsachen auf den im nationalen Recht beschrieben. Der nachstehende Beitrag beschäftigt sich konkret mit der Praxis der Rechtshilfe zwischen Liechtenstein und Österreich im Bereich der Beschlagnahme und Ausfolgung von Unterlagen, wobei Neuheiten des Verfahrensablaufs nach dem Wegfall des generellen Fiskalvorbehalts dargestellt werden.

1. Einleitung

Liechtenstein als Zwergstaat und beachtlicher Wirtschaftsstandort sowie Finanzplatz hat traditionellerweise sehr starke Kontakte ins unmittelbar benachbarte Ausland. Oft reichen die Kontakte auch weit darüber hinaus. Diese starke internationale Verflochtenheit Liechtensteins bringt es mit sich, dass nicht selten Behörden ausländischer Staaten Liechtenstein um Hilfe bei der Untersuchung und Behandlung von Strafsachen, häufig mit wirtschaftlichem Hintergrund, ersuchen. Liechtensteins Behörden sind somit Empfänger ausländischer Rechtshilfeersuchen. Meist geht es dabei um die sog kleine Rechtshilfe, also alle Arten der Rechtshilfe mit Ausnahme der Auslieferung und der Übernahme der Strafverfolgung sowie der Strafvollstreckung....

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