UStG | Umsatzsteuergesetz
2. Aufl. 2015
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Art 18 Aufzeichnungspflichten
Erlässe
Rz 4096–4104 UStR
Literatur
Achatz/Gaigg, Aufzeichnungs- und Nachweispflichten und buchmäßiger Nachweis im Binnenmarkt, in Achatz, Praxisfragen im USt-Binnenmarkt (1997) 33; Tumpel, MwSt im ig Warenverkehr (1997) 346 ff, 477.
Übersicht
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I. | Allgemeines | |||
A. | EU-Recht | |||
B. | Umsetzung im UStG | |||
1. | Innergemeinschaftlicher Erwerb | |||
2. | Dreiecksgeschäfte nach Art 25 | |||
3. | Innergemeinschaftliches Verbringen | |||
4. | Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung von bestimmten sonstigen Leistungen erhält |
I. Allgemeines
1
Art 18 erweitert für den Binnenmarkt die Aufzeichnungspflichten des § 18 um folgende Fälle:
ig Erwerbe,
Dreiecksgeschäfte gem Art 25,
ig Verbringungen gem Art 3 Abs 1 Z 1 lit e bis g,
Gegenstände, die der Unternehmer zur Ausführung von bestimmten sonstigen Leistungen erhält.
A. EU-Recht
3
Nach Art 242 MwStSyst-RL hat jeder StPfl Aufzeichnungen zu führen, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der MwSt und die Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglicht. Art 243 MwStSyst-RL regelt die Aufzeichnungspflichten in den Spezialfällen des ig Verbringens sowie bei der Ausführung bestimmter sonstiger Leistungen.
B. Umsetzung im UStG
1. Innergemeinschaftlicher Erwerb
5
Der ig...