UStG | Umsatzsteuergesetz
2. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art 2 Fahrzeuglieferer
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. EU-Recht und Zielsetzung
1
Nach Art 9 Abs 2 MwStSyst-RL gilt als StPfl, neben denjenigen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, jede Person, die gelegentlich ein neues Fahrzeug (Art 1 Rz 131 ff) liefert, das durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung an den Erwerber nach einem Ort außerhalb des Gebiets eines Mitgliedstaats, aber im Gebiet der Gemeinschaft versandt oder befördert wird.
2
Wenn der Verkäufer eines neuen Fahrzeugs StPfl iSd Art 9 Abs 1 MwStSyst-RL ist und das neue Fahrzeug iRd Unternehmens verkauft, ist die Lieferung steuerbar. Lieferungen durch nichtstpfl natürliche oder juristische Personen oder von StPfl außerhalb ihres Unternehmens fallen grundsätzlich nicht unter den Anwendungsbereich der MwSt. Die Regelung des Art 9 Abs 2 MwStSyst-RL dient dazu, die Lieferung neuer Fahrzeuge durch nichtstpfl Personen und StPfl, die außerhalb ihres Unternehmens liefern, ebenfalls in den Anwendungsbereich der MwSt zu bringen. Die ig Lieferungen neuer Fahrzeuge sind regelmäßig gem Art 138 Abs 1 bzw Abs 2 lit a MwStSyst-R...