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ZWF 6, November 2016, Seite 263

Grobe Fahrlässigkeit

ZWF Redaktion

§ 6 Abs 3 StGB

Hinterhofer/Wirth, Begriff und Bedeutung der groben Fahrlässigkeit nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015, ÖJZ 2016/104, 764

Seit dem Inkrafttreten des StRÄG 2015 am wird der Begriff der groben Fahrlässigkeit im österreichischen Strafrecht legaldefiniert (§ 6 Abs 3 StGB). Der Beitrag widmet sich insb der dogmatischen Struktur und den Kriterien der groben Fahrlässigkeit. Ferner wird eine erste Einschätzung zur Frage gegeben, ob diese Änderung sinnvoll war und welche praktischen Konsequenzen sich aus ihr ergeben. Dabei werden vor allem jene Delikte in den Blick genommen, die seit dem StRÄG 2015 auf grobe Fahrlässigkeit abstellen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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