UrlG | Urlaubsgesetz
1. Aufl. 2018
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§ 10 Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzesmaterialien:
ARÄG 2000, RV 91 BlgNR XXI. GP:
Artikel 6 (Urlaubsgesetz):
Zu Z 1 und 2 (Entfall des § 9 samt Überschrift, Änderung des § 10):
„Die Neuregelung sieht die Aliquotierung des Anspruchs im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, für den zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zusteht.
Das Ausmaß der Ersatzleistung entspricht dem Urlaubsentgelt zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr aliquotierten Urlaubsanspruch, wobei Bruchteile von Urlaubstagen kaufmännisch auf- bzw. abzurunden sind. Allenfalls verbrauchter Jahresurlaub ist von diesem Urlaubsausmaß abzuziehen; wurde mehr Urlaub konsumiert, als diesem aliquoten Ausmaß entspricht, entspricht der Rückzahlungsanspruch dem Betrag des Urlaubsentgelts, das auf die zu viel konsumierten Urlaubstage entfällt. Die sonstigen gesetzlichen Aliquotierungsbestimmungen (MSchG, ArbPlSG) bleiben unberührt.
Gemäß Abs. 2 gebührt keine Ersatzleistung bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund.
In Abs. 3 wird klargestellt, dass für nicht verbrauchten Urlaub aus...