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Schrank

UrlG | Urlaubsgesetz

Kommentar | Urlaub und Pflegefreistellung

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3550-7

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Schrank - UrlG | Urlaubsgesetz

§ 8 Aufzeichnungen

Franz Schrank

Gesetzesmaterialien:

RV 150 BlgNR XIV. GP, S. 10–11(Stammfassung UrlG):

Zu § 8:

„Die Bestimmung des Abs. 1 entspricht im wesentlichen dem § 7 Abs. 1 Arbeiterurlaubsgesetz, ergänzt um die Verpflichtung zur Aufzeichnung auch all jener Umstände, die bei Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf einen anderen Zeitraum bedeutsam sind (Abs. 1 Z. 4).

Da eine Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf einen Berechnungszeitraum – wie auch nach bisheriger Judikatur ( Judikatenbuch Nr. 53, ArbSlg. 5103) – nur einvernehmlich und unter Beachtung des Günstigkeitsprinzips möglich ist, bedurfte es keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung.

Durch Abs. 1 Z. 4 soll den mit der Wahrung des Arbeitnehmerschutzes betrauten Behörden ermöglicht werden, anhand der Aufzeichnungen zu prüfen, ob bei Übergang auf einen anderen Berechnungszeitraum nicht die zugunsten des Arbeitnehmers zwingenden Bestimmungen verletzt wurden.

Abs. 2 entspricht dem § 7 Abs. 2 Arbeiterurlaubsgesetz. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten steht unter Strafsanktion.

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich in Verbindung mit der durch § 8 normierten Verpflichtung zur F...

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