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Das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen der internationalen Rechtshilfe
Strafverfahren weisen immer häufiger einen internationalen Bezug auf. Gleichzeitig machen Ermittlungsbehörden immer öfter von der Möglichkeit Gebrauch, ausländische Staaten im Wege der Rechtshilfe um Unterstützung bei ihrer Arbeit zu bitten. Nationale strafprozessuale Grundsätze im Generellen sowie die Beschuldigtenrechte und die Rechte sonstiger Dritter im Speziellen werden dabei auf eine besondere Probe gestellt. Die angestrebte Effektivität und die verfahrenstechnische Einfachheit stehen häufig in einem Gegensatz zur Wahrung der angesprochenen Rechte. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einem Thema, das im Besonderen von diesem Spannungsverhältnis geprägt ist: dem Verfahren der Akteneinsicht in einen Rechtshilfeakt. Dabei fokussiert sich der Beitrag auf die kleine Rechtshilfe (somit nicht auf die Auslieferung) und die Rolle Österreichs als ersuchten Staat.
1. Einleitung
Die Aufnahme von Beweisen durch einen Staat über Ersuchen eines anderen Staates stellt eine klassische Form der sog „kleinen“ Rechtshilfe dar. Der ersuchende Staat führt das Strafverfahren (in welchem Prozessstadium auch immer), der ersuchte Staat leistet Hilfsdienste. Durch dieses arbeitsteilige Zusammenwirk...