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Fragerecht; faires Verfahren; effektive Verteidigung; Waffengleichheit
Art 6 EMRK; §§ 232, 249, 281 Abs 1 Z 4 StPO
Caspar-Bures, Das Fragerecht in der Hauptverhandlung – Ausschöpfung und kreative Anwendung des in der StPO vorgesehenen Instruments des Antragsrechts zur Förderung einer effektiven Verteidigung nach Art 6 EMRK, JSt 2017, 99
Der Beitrag zeigt Möglichkeiten einer prozessgestaltenden und effektiven Ausübung des Fragerechts im Rahmen geltender Gesetze und zwecks Wahrung eines fairen Verfahrens iSd Art 6 EMRK auf. Dabei wird näher darauf eingegangen, dass das An-sich-Ziehen des Fragerechts durch die Vorsitzende – mit Ausnahme der in § 249 Abs 2 StPO geregelten Fälle – einen Verstoß gegen das Grundrecht der effektiven Verteidigung sowie der Waffengleichheit und somit zu einem unfairen Verfahren nach Art 6 EMRK führen kann. Zudem wird die Reihenfolge hinterfragt, in der die Verfahrensbeteiligten das Fragerecht erteilt bekommen und in der die Auskunftspersonen befragt werden.