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Verschlechterungsverbot; rechtliche Beurteilung
§§ 16, 290 StPO; Art 6, 13 EMRK
Stricker, Verbot der reformatio in peius bei strengerer rechtlicher Beurteilung? JBl 2017, 79
In Lehre und Rsp ist umstritten, ob das Verschlechterungsverbot nur eine strengere Strafe oder auch eine strengere rechtliche Beurteilung der Tat umfasst. Der Beitrag versucht, diese Problematik seit ihrem Beginn zu beleuchten und eine sachgerechte Lösung zu finden. Dabei kommt der Autor zu dem Schluss, dass das Verschlechterungsverbot nach dem gesetzlichen Wortlaut der geltenden Rechtslage nur für nachteilige Abänderungen in der Straffrage gilt und eine strengere rechtliche Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht oder durch das Gericht in einem zweiten Rechtsgang zulässig ist.