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Wahrheitswidrige Selbstbelastung als strafbare Begünstigung nach § 299 StGB?
Ein Beschuldigter legt in einem Strafverfahren ein falsches Geständnis ab, um einen Mitbeschuldigten der Strafverfolgung zu entziehen: strafbare Begünstigung (§ 299 StGB) oder Straflosigkeit infolge Wahrung eines strafprozessualen Verteidigungsrechts (Aussagefreiheit)?
1. Sachverhalt und Problemstellung
X und Y sind Mitbeschuldigte eines Strafverfahrens, in dem es nach Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft zu einer Hauptverhandlung kommt. Im Zuge seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung entschließt sich X zu einem wahrheitswidrigen Geständnis. Er nimmt sämtliche Schuld auf sich und führt gleichzeitig aus, dass Y mit der angeklagten Straftat nichts zu tun gehabt hätte – beides der Wahrheit zuwider. Das unrichtige Geständnis zugunsten des Mitbeschuldigten Y gibt X im Hinblick auf die erhoffte Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit Y und aus Loyalität zum persönlich und beruflich gut bekannten Y ab. X weiß im Zeitpunkt seines Geständnisses, dass nicht er, sondern Y die angeklagte Straftat tatsächlich begangen hat.
Dieser Sachverhalt wirft die Frage auf, ob sich X durch das wahrheitswidrige Geständnis wegen Begünstigung des Y nach § 299 StGB strafbar gemacht hat, wenn dieser aufgrund des Geständnisses des ...