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Organisationsänderungen in der Sozialversicherung mit Jahreswechsel
Rendl, Alles aus einer Hand – Verwaltungsvereinfachung für Dienstgeber, NÖDIS Nr 12/Oktober 2019, online abrufbar unter https://www.noedis.at/cdscontent/?cont entid=10007.846904.
Mit dem Jahreswechsel tritt die im Rahmen des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes (SV-OG), BGBl I 2018/100, beschlossene Organisationsreform der Sozialversicherungsträger in Kraft. Damit werden unter anderem die neun Gebietskrankenkassen zur bundesweiten Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusammengefasst. Die bisherigen Gebietskrankenkassen werden Landesstellen der ÖGK. Abgesehen davon bleiben die Melde- und Beitragsabfuhrverpflichtungen unverändert. Dienstgeber mit Beitragskonten in mehreren Bundesländern haben mit der Landesstelle am Sitz des Unternehmens bundesweit einen einzigen Ansprechpartner (single point of contact).
Parallel zu dieser sozialversicherungsrechtlichen Organisationsreform wurde mit dem Gesetz über die Zusammenführung der Prüforganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG), BGBl I 2018/98, mit Wirkung ab 2020 auch die Sozialversicherungsprüfung neu geregelt (siehe dazu die Praxis-News vom November 2018, ASoK 2018, 436). Die Kompetenz zur Prüfung der lohn...