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ZWF 3, Mai 2022, Seite 104

Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter; Geschäftsverteilung; Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes

ZWF 2022/27

Art 83 Abs 2, 87 Abs 3 B-VG; § 23 StPO

(= RIS-Justiz RS0133803)

Die rechtswidrige Verweigerung richterlicher Tätigkeit durch einen dazu nach der Geschäftsverteilung berufenen Richter (hier: Abtretung eines der Gerichtsabteilung geschäftsordnungskonform zugefallenen Verfahrens an eine andere Gerichtsabteilung) ist Gegenstand der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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