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ZWF 3, Mai 2022, Seite 88

Zeitliche Grenzen einer strafbaren Beitragshandlung

Zur Abgrenzung einer Beitragstäterschaft zum Betrug von der Begehung eines Anschlussdelikts

Raphaela Bauer-Raschhofer

Beitragshandlungen iSd § 12 Fall 3 StGB umfassen alle Handlungen, die die Ausführung der Tat durch einen anderen fördern, ermöglichen oder absichern. Diese Unterstützungshandlungen können bereits im Vorbereitungsstadium gesetzt werden. Bei Delikten mit überschießender Innentendenz ist jedoch umstritten, bis zu welchem äußersten Zeitpunkt eine strafbare Beitragstäterschaft vorliegt und ab wann die gesetzlich normierten Anschlussdelikte greifen, sofern es solche gibt. In einer aktuellen Entscheidung vom , 14 Os 102/21p, sprach der OGH aus, dass ein Beitrag zum Betrug gemäß § 146 StGB nicht nur bis zur formellen Vollendung, sondern darüber hinaus auch bis zur materiellen Vollendung – also bis zum tatsächlichen Eintritt der Bereicherung – möglich sein soll. Diese Entscheidung wird zum Anlass genommen, die zeitlichen Grenzen einer strafbaren Beitragshandlung näher zu analysieren.

1. Problemstellung und Überblick über die Rechtsprechung

Beitragstäter gemäß § 12 Fall 3 StGB ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig sonst zur Ausführung einer Tat beiträgt. Denkbar ist eine Beitragshandlung dabei nicht nur während der eigentlichen Tatausführung, sondern auch und insbesondere im Vorbereitungsstadium des unmittelbare...

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