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ZWF 3, Mai 2022, Seite 83

Begutachtungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022

Wesentliche Neuerungen im FinStrG im Überblick

Mitte Mai hat das BMF einen Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022 (AbgÄG 2022) zur Begutachtung bis versandt (202/ME 27. GP). Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Juli vorgesehen; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Am umfassendsten sind die geplanten Änderungen im FinStrG iZm dem Verfahren gegen jugendliche Beschuldigte:

  • Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung auszuschließen, wenn es sich beim Beschuldigten zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung um einen Jugendlichen iSd § 1 Abs 1 Z 2 JGG handelt.

  • Die einem Jugendlichen gewährte Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers soll für das gesamte Verfahren gelten, nicht nur für einzelne Verfahrenshandlungen. Zudem soll eine solche Beigabe auch bei Überschreiten des 18. Lebensjahres aufrecht bleiben.

  • Jugendlichen Beschuldigten soll es möglich sein, neben dem Verfahrenshilfeverteidiger eine weitere Vertrauensperson zur Seite zu haben. Sofern der Jugendliche keine geeignete Person nennt, soll eine solche von der Finanzstrafbehörde bestellt werden. Die Vertrauensperson hat einem Rechtsmittel- oder Einspruchsverzicht eines jugendlichen Beschuldigten zuzustimmen und diesen eben...

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