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Neue Verwaltungsabgabe bei Zollzuwiderhandlungen
Das Zollrecht sieht entsprechend einer jüngst erfolgten Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) sowie der Zollrechts-Durchführungsverordnung (ZollR-DV) vor, dass bei bestimmten Zollzuwiderhandlungen eine verwaltungsrechtliche Sanktion in Form einer Verwaltungsabgabe verhängt wird, soweit durch die Zuwiderhandlung nicht der Tatbestand eines Finanzvergehens erfüllt ist. Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick über mögliche Fälle und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsabgabe geben.
1. Ausgangslage
Trotz Bestrebungen des Unionsgesetzgebers konnte bisher kein einheitliches und unionsweit harmonisiertes Sanktionensystem bei Zollzuwiderhandlungen geschaffen werden. Mangels unionsrechtlicher Harmonisierung sind daher die Mitgliedstaaten befugt, auf diesem Gebiet die Sanktionen zu wählen, die ihnen geeignet erscheinen.
Der seit geltende Unionszollkodex (UZK) ordnet in diesem Zusammenhang in Art 42 an, dass jeder Mitgliedstaat Sanktionen für Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften vorsieht, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen. Verwaltungsrechtliche Sanktionen können nach Abs 2 dieser Vorschrift insb in Form eine...