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ASoK 12, Dezember 2019, Seite 465

Auslegung der dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft im Sinne des KBGG bei getrennt lebenden Eltern

Erste Rechtsprechung zur Auslegung des § 2 Abs 6 Satz 1 KBGG

Karin Blasl

Die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes werden in § 2 Abs 1 KBGG aufgezählt. Bei getrennt lebenden Elternteilen muss der antragstellende Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, obsorgeberechtigt sein und selbst Anspruch auf Familienbeihilfe haben und diese für sein Kind auch tatsächlich beziehen (§ 2 Abs 8 KBGG). Aufgrund des in § 19 Abs 2 FLAG normierten sogenannten Überwiegensprinzips steht im Falle eines Haushaltswechsels des Kindes während eines Kalendermonats die Familienbeihilfe jedoch jenem Elternteil zu, der für den längeren Zeitraum einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kind geführt hat. Infolgedessen können die Voraussetzungen des § 2 Abs 8 KBGG vermeintlich nicht erfüllt werden, wenn der Bezugswechsel nach dem KBGG während des Monats erfolgt. Mit der Entscheidung des , liegt nunmehr erste Rechtsprechung zur Auslegung des § 2 Abs 6 KBGG vor.

1. Gesetzliche Grundlage des Anspruchs auf das Kinderbetreuungsgeld

Das KBGG regelt in seinem § 2 die Anspruchsberechtigungen für das Kinderbetreuungsgeld. Demnach hat ein Elternteil Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld, sofern unter anderem

  • für dieses Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und die Familienbeihilfe für dieses Kind ...

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