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Aussageverweigerungsrecht; Berufsgeheimnisträger; Umgehungsverbot
Riffel, Einige Überlegungen zur Verwertbarkeit von Unterlagen von „Parteienvertretern“ in der Hauptverhandlung, RZ 2016, 159
Nach Ansicht des Autors könnten und (entsprechende Beweisrelevanz vorausgesetzt) müssten alle dem Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen, die (egal in welchem Verfahrensabschnitt) rechtmäßig – etwa durch freiwillige Übergabe oder durch eine in den Zeitpunkten ihrer Bewilligung und Anordnung zulässige Zwangsmaßnahme – beschafft wurden, als Beweismittel in der Hauptverhandlung vorkommen und bei der Urteilsfällung berücksichtigt werden.