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ZWF 5, September 2016, Seite 219

Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016

ZWF Redaktion

§§ 59 Abs 3, 198, 209a, 209b StPO; §§ 48m, 48n, 48p BörseG

Tipold, Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016, Börsegesetz und Neuerungen im SPG hinsichtlich Sexualstraftaten, JSt 2016, 309

Mittlerweile gibt es drei getrennte Reformvorhaben hinsichtlich der StPO – neuerdings ein Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016. Die Strafbestimmungen im BörseG werden recht umfassend geändert, und die Möglichkeit der DNA-Analyse nach § 67 SPG wird auf jedes Sexualdelikt ausgedehnt.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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