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Verbandsverantwortlichkeit; Rechtsirrtum
Wirth, Rechtsirrtümer im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit – oder: Kann ein Verband schuldausschließend irren? JSt 2016, 313
Die Autorin beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Verband schuldausschließend irren kann und untersucht, wie der Rechtsirrtum, der auf die individuelle Schuld(fähigkeit) einer natürlichen Person zugeschnitten ist, bei den verschiedenen Verantwortlichkeitsfällen des VbVG Berücksichtigung finden kann. Als Ausgangspunkt dienen Rechtsirrtumskonstellationen in einschlägigen Judikaten zum Kartellstrafrecht.