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Beschuldigte Vorstände eines Kreditinstituts
Kontoöffnung oder Durchsuchung?
Die strafrechtliche Praxis hat gezeigt, dass mitunter auch ein Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts in den Fokus strafbehördlicher Ermittlungen rücken kann, ohne dass gleichzeitig auch das Kreditinstitut selbst nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) einer strafbaren Handlung beschuldigt wird. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach der bei der Sachverhaltsaufklärung anzuwendenden Zwangsmaßnahme. In Betracht kommen vor allem die „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte“ oder die „Durchsuchung“. Da die überwiegende Anzahl der österreichischen Kreditinstitute in Form einer Aktiengesellschaft (AG) geführt wird, wird das Hauptaugenmerk auf ein beschuldigtes Vorstandsmitglied eines solchen Instituts gerichtet. Seitens der Rechtsprechung wurde diese Fallkonstellation bislang nicht näher beleuchtet.
1. Einleitung
1.1. Allgemeines
Bei der Aufklärung von nahezu sämtlichen Wirtschafts- und Korruptionsstraftaten sind vor allem Geldbewegungen im Blickfeld der Ermittlungsbehörden. Dementsprechend kommt der Rolle von Kredit- und Finanzinstituten in diversen strafbehördlichen Ermittlungsverfahren eine durchaus gewichtige Rolle zu. Vor allem zwei Ermittlungsmaßnahmen des achten Hauptstücks der Strafprozessordnung (StPO) sind bei der Sachve...