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ZWF 4, Juli 2016, Seite 160

Konfiskation; beschränkte Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichts

ZWF 2016/24

§ 19a StGB; §§ 281 Abs 1 Z 11, 294 Abs 2, 295 Abs 1 StPO

; RIS-Justiz RS0130617

Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Freiheitsstrafe (§ 294 Abs 2 Satz 4 StPO), ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit – zufolge Beschränkung seiner Entscheidung auf die der Berufung unterzogenen Punkte (§ 295 Abs 1 Satz 1 StPO) – verwehrt.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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