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Konfiskation; beschränkte Entscheidungsbefugnis des Berufungsgerichts
ZWF 2016/24
§ 19a StGB; §§ 281 Abs 1 Z 11, 294 Abs 2, 295 Abs 1 StPO
; RIS-Justiz RS0130617
Richtet sich die Berufung nur gegen den Ausspruch über die Freiheitsstrafe (§ 294 Abs 2 Satz 4 StPO), ist dem Berufungsgericht die amtswegige Wahrnehmung einer das Konfiskationserkenntnis betreffenden Nichtigkeit – zufolge Beschränkung seiner Entscheidung auf die der Berufung unterzogenen Punkte (§ 295 Abs 1 Satz 1 StPO) – verwehrt.