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Vertrauensschutz bei der EUSt
Art 7 Abs 4 BMR
Auer/Siller/Spies/Zolles, EuGH-Rsp zur Umsatzsteuer: Der Grundsatz der Rechtssicherheit im Zollverfahren 42, ecolex 2019, 365
Nachdem der EuGH den Vertrauensschutz als primärrechtlichen Grundsatz anerkannt, ist dieser auch ohne Kodifizierung zu gewähren. Entgegen der bisherigen österreichischen Rsp gilt der Vertrauensschutz iSd Art 7 Abs 4 BMR auch für Zwecke der Befreiung von EUSt (unter Hinweis auf , Milan Božičevič Ježovnik). Das Vertrauen bezieht sich nicht nur auf behördliche Erledigungen, sondern auch auf die Angaben des Erwerbers. Anstelle des gutgläubigen Lieferers müsste der vertragswidrig agierende Erwerber zur Entrichtung der USt im Ursprungsland herangezogen werden.