Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Strafbescheid; Spruch; erwiesene Tat
ZWF 2019/29
§ 44a Z 1 VStG
§ 44a Z 1 VStG räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im Spruch die richtige als erwiesen angenommene Tat aufscheint. Wird im Spruch die als erwiesen angenommene Tat unzutreffend umschrieben, stellt dies eine offenkundige Verletzung des Gesetzes zum Nachteil des Bestraften dar.