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Verband; Anmeldung von Rechtsmitteln; Verfolgungshandlung; Hemmung der Verjährung; Strafbarkeitsverjährung
ZWF 2019/27
Der OGH hat die gegen das Verbandsurteil ausgeführten Nichtigkeitsbeschwerden zweier belangter Verbände verworfen und ihre Berufungen zurückgewiesen: Die Erklärung der belangten Verbände, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anzumelden, ließ nicht erkennen, ob sich ihre Rechtsmittel gegen das Urteil über die natürlichen Personen oder gegen das (in derselben Hauptverhandlung am selben Tag, jedoch davon getrennt verkündete) über sie selbst ergangene Urteil richten sollten. Ein Rechtsmittel wurde damit gegen keines der beiden Urteile deutlich und bestimmt angemeldet.
Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden wurde das angefochtene Urteil jedoch aufgehoben und – in der Sache selbst – der Antrag auf Verhängung von Verbandsgeldbußen abgewiesen. Das Verbandsurteil enthielt nämlich keine Feststellungen dazu, ob innerhalb der Verjährungsfrist Verfolgungsschritte gegen den jeweiligen belangten Verband gesetzt worden oder sonst die Verjährung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit hemmende Umstände eingetreten wären. Die Verjährung der strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit hemmt nur solche Verfolgungsschritte, die gegen den belangten Verban...