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ZWF 3, Mai 2019, Seite 108

Diversion; Kosten des Strafverfahrens

ZWF 2019/26

§§ 381 Abs 1 Z 8, 388, 389 StPO

(RIS-Justiz RS0132442)

S. 109Eine Verpflichtung zum Ersatz von Vertretungskosten (hier des Privatbeteiligten) iSd § 381 Abs 1 Z 8 StPO kommt nur im Fall eines Schuldspruchs (§ 389 Abs 1 StPO), nicht jedoch bei einer diversionellen Erledigung in Betracht.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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