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ZWF 3, Mai 2019, Seite 93

Die Rolle des Verteidigers bei Beschuldigteneinvernahmen

Zugleich eine Besprechung von EGMR 28. 11. 2018, Bsw-Nr 57837/09, Soytemiz gg Türkei

Julia Schröder und Norbert Wess

Im Fall Soytemiz befasste sich der EGMR mit der Rolle des Verteidigers bei der Beschuldigteneinvernahme seines Mandanten. Dieser darf bei der Beschuldigteneinvernahme (aktiv) einschreiten, um die Rechte des Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren zu wahren. Das zwingende (gesetzliche) Erfordernis einer allfälligen Besprechungsmöglichkeit vor der Beantwortung jeder einzelnen Frage, lässt sich dem EGMR-Urteil uE jedoch nicht entnehmen. Dennoch können der vorliegenden Entscheidung wesentliche Anforderungen für Beschuldigteneinvernahmen entnommen werden.

1. Sachverhalt

Herr Soytemiz (Beschwerdeführer) wurde am wegen des Verdachts der Unterstützung einer illegalen Organisation verhaftet und verlangte vor seiner polizeilichen Einvernahme am die Beigebung eines Verteidigers. Von der Rechtsanwaltskammer wurde ihm ein Verteidiger beigegeben, mit dem er sich vor seiner Vernehmung acht Minuten lang vertraulich besprechen konnte. Ebenfalls am wurde Soytemiz im Beisein des Verteidigers erstmals von der Polizei einvernommen. Er beantwortete die Fragen der Polizei zumindest teilweise, bestritt dabei aber die Zugehörigkeit zu einer illegalen Organisation.

Nachdem Soytemiz die letzte Frage de...

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