zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 3, März 2013, Seite 118

Krankenbehandlung im Ausland

1. Art. 22 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt den Anspruch auf Sachleistungen von Versicherten, die in einem Mitgliedstaat wohnen und beim zuständigen Krankenversicherungsträger die Genehmigung beantragen, sich in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates zu begeben, um dort eine ihrem Zustand angemessene Behandlung zu erhalten, während Art. 22 Abs. 1 lit. a dieser Verordnung den Anspruch auf Sachleistungen regelt, wenn diese während eines Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, der nicht der Staat des Wohnorts ist, erforderlich werden. Demnach ist in jedem Einzelfall der wahre Zweck des Aufenthalts zu ergründen. Ob jeweils Art. 22 Abs. 1 lit. a oder lit. c der Verordnung einschlägig ist, haben die nationalen Gerichte auf der Basis ihrer tatsächlichen Ermittlungen zu entscheiden.

2. Hat sich der Versicherte somit (nur) zu Behandlungszwecken in einen anderen Mitgliedstaat begeben, ist ein Anwendungsfall des Art. 22 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, nicht aber ein solcher nach Art. 22 Abs. 1 lit. a leg. cit. gegeben. Art. 22 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 darf nicht dazu dienen, die Notwendigkeit der Genehmigung nach Art. 22 Abs. 1 lit. c de...

Daten werden geladen...