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Würdigung abgabenrechtlicher Schätzungen
In einer Vielzahl von Fällen steht die Finanzstrafbehörde vor der Herausforderung, dass im Zuge von Betriebsprüfungen abgabenrechtliche Feststellungen getroffen werden, die den Verdacht des Vorliegens eines Finanzvergehens nahe legen, die Festsetzung der Abgaben jedoch mangels Vorlage bzw Existenz ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen nur im Wege einer Schätzung erfolgen konnte. In der Praxis führt dies insb zu einem Spannungsfeld zwischen strafrechtlichen Beweislast- und Beweismaßgrundsätzen und (vor allem oft betragsmäßigen) Unsicherheiten, die eine Schätzung dem Wesen nach mit sich bringt. Dieser Beitrag stellt dar, wie die Finanzstrafbehörde mit diesem Spannungsfeld umgeht.
1. Allgemeines
Sowohl im behördlichen als auch im gerichtlichen Finanzstrafverfahren besteht die Möglichkeit, verkürzte Beträge durch Schätzung zu ermitteln. Eine Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen im Abgabenverfahren steht der Annahme einer Abgabenhinterziehung ebenfalls nicht entgegen. Dies entspricht klar dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung: Ein Abgabepflichtiger, bei dem der Abgabenanspruch als ultima ratio im Schätzungsweg festgesetzt werden muss, darf hierdurch keineswegs eine Besserst...