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Verlustvortrag und Finanzstrafrecht – Überlegungen zu finanzstrafrechtlichen Implikationen bei Verwertung von Verlustvorträgen
Verluste und deren Vortragsfähigkeit zählen zu den zentralen Themen des Ertragsteuerrechts. Insbesondere der „Mantelkauf“ als die wesentliche Verlustabzugsbeschränkung im Körperschaftsteuerrecht beschäftigte in den letzten Jahren wiederholt Rechtsprechung, Verwaltungspraxis und Literatur. In der finanzstrafrechtlichen Diskussion in Österreich kommt dem Verlustvortrag – anders als in Deutschland – bislang eine vergleichsweise untergeordnete Rolle zu. In diesem Beitrag sollen einige finanzstrafrechtliche Grundfragen der steuerlichen Verlustverwertung beleuchtet und mögliche Risikobereiche aufgezeigt werden.
1. Der Verlustvortrag im Abgabenrecht
1.1. Der Verlustvortrag als Sonderausgabe
Gemäß § 18 Abs 6 bzw 7 EStG können Verluste aus betrieblichen Einkunftsarten, die in vorangegangenen Jahren entstanden sind, im Rahmen des Verlustabzugs (Verlustvortrags) als Sonderausgabe abgezogen werden. Das Recht des Verlustabzugs ist von einer ordnungsgemäßen Buchführung abhängig. Im Unterschied zu den übrigen Sonderausgaben handelt es sich nicht um „Ausgaben“, sondern um eine periodenübergreifende Ergänzung der steuerlichen Gewinnermittlung.
Seit der Veranlagung 2014 können im EStG bis zu 100 % des Gesamtbetrags der Einkünft...