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Anspruch auf Abgabenerhöhung ist nicht auf Prüfungszeitraum beschränkt
ZWF 2019/21
§ 29 Abs 6 FinStrG formuliert einschränkende Bedingungen für die strafaufhebende Wirkung von Selbstanzeigen, die ua „anlässlich“ einer finanzbehördlichen Nachschau, Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet werden. Nach Ansicht des BFG wird der Selbstanzeiger durch die Ankündigung einer Prüfungsmaßnahme motiviert, noch zuvor mit einer entsprechenden Eingabe tätig zu werden. Der Umstand der zukünftigen behördlichen Aktivität sei für ihn Anlass, eine Selbstanzeige zu erstatten. Ob ein solcher Lebenssachverhalt vorliegt, ist Gegenstand der Beweiswürdigung der Finanzstrafbehörde bzw des BFG. Aus dem Wort „anlässlich“ in § 29 Abs 6 FinStrG sei nicht abzuleiten, dass der Anspruch auf eine Abgabenerhöhung auf den Prüfungszeitraum der abgabenbehördlichen Prüfung begrenzt wäre.
Werden etwa nach Anmeldung einer Prüfung Verkürzungen durch den unrichtigen Ansatz von Kilometergeldern und Prämien in einer bedeutsamen Größenordnung bei zahlreichen Personen auch für Vorprüfungszeiten einbekannt, dann deswegen, weil es aus Sicht des Anzeigers auch für die Abgabenbehörde nahegelegen ist, dass dieses Vorgehen – bei gleichartiger Geschäftsführung auch...