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Vorteil; Vorteilsbegriff; Korruption
§§ 304, 305, 306, 307, 307a, 307b, 308, 309 StGB; § 879 ABGB; § 53 ÄrzteG; § 55a, 55b AMG; § 108 MPG
Schönborn, Der rechtlich begründete Anspruch im Korruptionsstrafrecht, JSt 2019, 9
Der , entgegen der bisher hA ausgesprochen, dass ein rechtlich begründeter Anspruch, der einen Vorteil im Sinne der Korruptionsbestimmungen ausschließt, jedenfalls bei einem zivilrechtlich gültigen, entgeltlichen Vertrag vorliegt, ohne dass es auf ein adäquates Austauschverhältnis ankommen soll. Der vorliegende Beitrag skizziert zunächst die Argumentationslinie des OGH und zeigt im Anschluss die voraussichtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung für das Korruptionsstrafrecht auf.